Kein Aufschub der ePA-Pflicht – Vergütung & Folgen für Praxen

Ab dem 1. Oktober 2025 besteht die ePA-Pflicht für Leistungserbringer (Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und Krankenhäuser). Dokumente, die im Rahmen einer aktuellen Behandlung entstehen und elektronisch vorliegen, müssen somit in die ePA hochgeladen werden.

Praxen, die bisher nicht bei der ePA eingebunden sind, nutzen entweder nicht die nötige Technik (das ePA-Modul in der der Praxisverwaltungssoftware fehlt oder ist nicht aktiviert1), haben den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nicht vollständig hergestellt, oder nutzen das ePA-System noch nicht aktiv – sei es mangels Know-how, Ressourcen oder Akzeptanz.

ePA-Pflichten ab 1. Oktober 20252

  1. Daten einpflegen und Dokumente hochladen
    Leistungserbringer sind verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, sofern diese in der laufenden Behandlung erhoben wurden und elektronisch vorliegen – und wenn der Patient nicht widersprochen hat. Dazu gehören unter anderem:
    • Befunde aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
    • Laborbefunde
    • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
    • Arztbriefe
  2. Zugriffsrechte und Aufklärung
    • Sobald ein Patient die Gesundheitskarte in das Lesegerät steckt, erhält die Praxis automatisch für 90 Tage Zugriff auf die ePA. Dieser Zeitraum kann über App verlängert oder begrenzt werden.
    • Ärzte müssen ihren Patienten über den Umgang der Datenaufzeichnung, die Zugriffsmöglichkeiten, sowie über Möglichkeiten zum Widerspruch informieren – insbesondere bei stigmatisierenden Daten (z. B. psychische Erkrankungen, sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaftsabbrüche).
  3. Technische Voraussetzungen und Sanktionen
    • Ärzte müssen die notwendige technische Ausstattung haben, um auf die ePA zugreifen zu können (z. B. kompatible Praxisverwaltungssoftware, Konnektor oder TI-Gateway, Module der Telematikinfrastruktur)
    • Es besteht eine Pflicht, die neueste Softwareversion zu nutzen, sonst kann die TI-Pauschale gekürzt werden.

Mögliche Folgen, wenn man nicht mit der ePA arbeitet

  1. Rechtliche oder regulatorische Konsequenzen
    Ab dem 1. Oktober 2025 wird ein Nicht-Nutzen der ePA durch Leistungserbringer als Pflichtverletzung betrachtet werden.
    • Mögliche Sanktionen, z. B. Vergütungsabschläge, wenn man trotz Vorhandensein der Pflicht zur Befüllung der ePA nicht nachkommt.
    • Bestimmte Leistungen können möglicherweise nicht abgerechnet werden, wenn der notwendige digitale Nachweis fehlt.
  2. Praktische Nachteile
    • Ineffizientere Arbeitsprozesse: Ohne ePA-Zugang kann der Austausch von Befunden, Arztbriefen etc. langsamer sein.
    • Risiko von Informationslücken: Wenn Patienten bereits Daten in ihrer ePA haben, andere Praxen aber nicht darauf zugreifen können, kann es zu Mehrfachuntersuchungen, Verzögerungen oder gar Fehlern kommen.
  3. Verpasste Vorteile
    • Verbesserung der Versorgung durch besseren Überblick über den Gesundheitszustand der Patienten.
    • Zeit- und Kostenersparnis durch weniger Papier und postalisch versandte Dokumente.
    • Erwarteter Wettbewerb: Praxen, die digital gut aufgestellt sind, könnten attraktiver sein für Patienten, die Wert auf modernen Service legen.

Was gehört nicht zur Pflicht und welche Ausnahmen gibt es

  • Praxen sind nicht verpflichtet, ältere, nur in Papierform vorliegende Dokumente zu digitalisieren und in die ePA zu übertragen. Dafür sind die Krankenkassen zuständig, auf Wunsch des Versicherten zweimal innerhalb von 24 Monaten jeweils bis zu zehn Dokumente.
  • Die Pflicht zur Befüllung gilt nur, wenn die Dokumente elektronisch vorliegen und im Rahmen einer aktuellen Behandlung entstanden sind.
  • Patienten haben das Recht, der ePA insgesamt oder einzelnen Teilen zu widersprechen („Opt-Out“). Wenn sie das tun, entfällt die Pflicht bzw. ist eingeschränkt.

Vergütung der ePA3

GOPLeistungWann abrechenbar / BedingungenVergütung (2025)Besonderheiten
01648Erstbefüllung der ePA (wenn noch nie ein Dokument durch Arzt, Psychotherapeut oder Krankenhaus in die ePA geladen wurde)einmal pro Patientca. 11,03 € (89 Punkte)sektorenübergreifend; nur, wenn vorher nichts eingestellt wurde; nicht neben 01647 oder 01431 im gleichen Behandlungsfall abrechenbar; extrabudgetär
01647Weitere Befüllung der ePA bei aktivem Arzt-/Videokontakt im Behandlungsfallwenn Erstbefüllung nicht greift; einmal je Behandlungsfallca. 1,86 € (15 Punkte)Zuschlag zu Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen; extrabudgetär; nicht neben 01648 im selben Behandlungsfall
01431Weitere Befüllung ohne persönlichen Kontakt (auch nicht per Video)wenn im Quartal kein persönlicher oder Video-Kontakt stattgefunden hat; bis zu 4-mal je Arztfall; nicht am selben Tag mehrfachca. 0,37 € (3 Punkte)Zuschlag zu Verwaltungs-GOPs wie 01430, 01435 o. Ä.; extrabudgetär; Einschränkungen bei Abrechnung, wenn andere wichtige Leistungen abgerechnet wurden
  1. Ob die ePA in Ihrem CGM M1 PRO aktiviert ist und wie Sie die ePA aktivieren können, finden Sie der letzten Update-Dokumentation der CGM AG auf Seite 9: https://www.informatics-systemhaus.de/dl/cgm/Updatedokumentation_29_3_1_M1_PRO.pdf (PDF, 1,3MB).
    Sie nutzen ein anderes System? Dann wenden Sie sich an Ihren zuständigen Systembetreuer. ↩︎
  2. Quelle: Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faqs-zur-epa-fuer-alle-2315618?utm_source=chatgpt.com) ↩︎
  3. Quelle: KBV (https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2024/11-28/Pauschale%20f%C3%BCr%20Erstbef%C3%BCllung%20der%20ePA%20weiterhin%20abrechenbar?utm_source=chatgpt.com) ↩︎

End of Service Windows 10 – Warum jetzt handeln?

Am 14. Oktober 2025 endet der Support für Windows 10 in allen Versionen (Home, Pro, Enterprise, Education). Danach gibt’s keine Sicherheitsupdates, Feature-Updates oder technischen Support mehr von Microsoft. Das macht Systeme ab diesem Datum anfälliger für Angriffe, Viren, Datenlecks – vor allem, wenn sie online sind oder mit anderen Systemen kommunizieren.

Die Vorteile eines Umstiegs auf Windows 11 oder andere Alternativen

VorteilBeschreibung
Sicherheit und aktueller SchutzWindows 11 wird regelmäßig mit Sicherheitsupdates versorgt, neue Maßnahmen wie TPM-2.0, Secure Boot etc. sind Standard. Verpasste Updates bei Windows 10 führen zu Risikofaktoren.
Kompatibilität und SupportNeuere Software, Apps und Treiber werden zunehmend nur noch für Windows 11 entwickelt. Support durch Hersteller könnte bei Windows 10-Geräten eingeschränkt werden.
Neue Funktionen und ProduktivitätVerbesserungen in der Bedienung, Nutzeroberfläche, Leistungsoptimierung, Features wie Snap-Layouts, verbesserte Sicherheitstools – all das gibt’s in Windows 11 nicht oder nur eingeschränkt bei Windows 10.
Regulatorische und Compliance-AspekteFür die kritische Infrastruktur im Gesundheitsbereich sind regelmäßige Updates nicht nur sinnvoll, sondern oft vorgeschrieben, z. B. für Datenschutz, Cybersecurity. Veraltete Systeme können hier zu Haftungs- oder Risikofragen führen.

Was sind sinnvolle Alternativen?

  1. Upgrade auf Windows 11
    Wenn die Hardwareanforderungen passen (z. B. TPM-Chip, unterstützter Prozessor etc.), ist das kostenfrei möglich. Microsoft bietet Tools, um zu prüfen, ob ein Gerät kompatibel ist.
  2. Neues System / neue Hardware
    Falls das bestehende Gerät nicht kompatibel ist, ist ein Hardware-Upgrade oder ein komplett neues Gerät langfristig oft effizienter.
  3. Extended Security Updates (ESU)
    Für Geräte, die möglicherweise aufgrund von Kompatibilitätsproblemen mit bestimmten Softwareanwendungen noch nicht auf Windows 11 umgestellt werden können: Es gibt ein kostenpflichtiges Extended Security Update-Programm (ESU), das Sicherheitsupdates für bis zu ein Jahr über das End-of-Support-Datum hinaus ermöglicht. – Sprechen Sie uns an: Kontakt
  4. Alternativen zu Microsoft Windows
    Für bestimmte Einsatzzwecke kann auch ein Umstieg auf andere Betriebssysteme sinnvoll sein – z. B. Linux-Distributionen, die aktiv gepflegt werden, oder Cloud-basierte Systeme, wenn lokale Abhängigkeiten gering sind.

Unsere Empfehlung

Für Einrichtungen im Gesundheitswesen ist der Umstieg mehr als nur ein Software-Upgrade: Es ist eine Frage der Sicherheit, des verlässlichen Betriebs und der gesetzlichen Verantwortung. Wer bis Oktober 2025 handelt – etwa durch Umstellung auf Windows 11 oder durch Nutzung von ESU –, kann Risiken minimieren. Danach steigt das Risiko, Opfer von Cyberangriffen oder Kompatibilitätsproblemen zu werden.

Wir beraten und unterstützen Sie beim Umstieg auf

Windows 11

Die ePA im CGM M1 PRO – Neuer Anwendungskurs & ePA-Checkliste

In der Online-Akademie wurde ein neuer Kurs zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im CGM M1 PRO hinzugefügt. In diesem kostenfreien Online-Kurs finden Sie übersichtlich in Kapitel unterteilte Anleitungen – von der Aktivierung der ePA bis zum Widerspruch.

Kapitel

  • Aktivierung, Zugriff und Aufruf der ePA
  • Die Medikationsliste (eML)
  • Daten in die ePA einstellen
  • Daten aus der ePA herunterladen
  • Widerspruch der ePA
  • Einstellungen der ePA
  • Weitere Informationen, Links und Downloads zur ePA

Checkliste für die ePA in der Arztpraxis – gratis Download:

Kontakt – Informatics Service-Team

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Neues Update 5.5.16 für die KoCoBox MED+

Ab Dienstag, den 9. September 2025, stellt die gematik ein neues kostenfreies Update für die KoCoBox MED+ bereit. Das Update bringt Verbesserungen in den Bereichen Sicherheit, Stabilität und Performance.

Installation erfolgt automatisch

  • Der Konnektor lädt das Update selbstständig vom gematik-Server herunter.
  • Dank der integrierten Auto-Update-Funktion wird es in einer der darauffolgenden Nächten automatisch installiert.
  • Am Morgen nach dem Update müssen Sie lediglich die PIN der Institutionskarte (SMC-B) am Kartenterminal eingeben, um die Verbindung zur TI wiederherzustellen.
    ➡️ Bitte halten Sie Ihre SMC-B-PIN bereit.