NIS-2-Gesetz IT-Sicherheit in der Arztpraxis

NIS-2-Umsetzungsgesetz tritt in Kraft: Was medizinische Einrichtungen jetzt wissen müssen

Das BSI hat offiziell bestätigt, dass das NIS-2-Umsetzungsgesetz ab morgen, den 6. Dezember 2025 gilt – dies geht aus der offiziellen Pressemitteilung hervor. Damit verschärfen sich die Anforderungen an Cybersicherheit in Deutschland deutlich. Besonders im Gesundheitswesen – einem der am stärksten bedrohten Sektoren – werden viele Einrichtungen künftig verpflichtet sein, höhere Sicherheitsstandards einzuhalten.

Wir unterstützen medizinische Einrichtungen bei der Prüfung und Umsetzung:

  • Prüfung, ob Ihre Einrichtung unter NIS-2 fällt
  • Erstellung einer Gap-Analyse
  • Einführung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen
  • Aufbau und Dokumentation eines Risikomanagements
  • Schulungen und Awareness-Programme
  • Laufende Betreuung und Überwachung Ihrer IT-Sicherheit

Möchten Sie klären, ob Ihre Praxis oder Ihr MVZ betroffen ist?

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und praxisnah.