Das BSI hat offiziell bestätigt, dass das NIS-2-Umsetzungsgesetz ab morgen, den 6. Dezember 2025 gilt – dies geht aus der offiziellen Pressemitteilung hervor. Damit verschärfen sich die Anforderungen an Cybersicherheit in Deutschland deutlich. Besonders im Gesundheitswesen – einem der am stärksten bedrohten Sektoren – werden viele Einrichtungen künftig verpflichtet sein, höhere Sicherheitsstandards einzuhalten.
Wir unterstützen medizinische Einrichtungen bei der Prüfung und Umsetzung:
- Prüfung, ob Ihre Einrichtung unter NIS-2 fällt
- Erstellung einer Gap-Analyse
- Einführung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen
- Aufbau und Dokumentation eines Risikomanagements
- Schulungen und Awareness-Programme
- Laufende Betreuung und Überwachung Ihrer IT-Sicherheit
Möchten Sie klären, ob Ihre Praxis oder Ihr MVZ betroffen ist?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und praxisnah.


